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Sicherheit bei Veranstaltungen in Südwestsachsen

Hinweise für Veranstalter und Ortspolizeibehörden

Der Rettungszweckverband „Südwestsachsen“ ist als Rettungsdienstbehörde gesetzlicher Aufgabenträger des Rettungsdienstes im Vogtlandkreis sowie für den Landkreis Zwickau. Im Rahmen dieser Aufgabe möchten wir für die bestmögliche Sicherheit bei Veranstaltungen in Südwestsachsen sorgen und die Veranstalter sowie die Ortspolizeibehörden bei der Planung und Durchführung unterstützen.

Im Rahmen der Planung erstellen wir für Veranstaltungen Gefährdungsanalysen und geben daraus abgeleitete Empfehlungen für eine sanitätsdienstliche Sicherstellung an den Veranstalter und die Ortspolizeibehörden. Der Sanitätsdienst ist auf privatrechtlicher Basis durch den Veranstalter zu beauftragen. Sollte sich aus der Gefährdungsbeurteilung eine zusätzliche rettungsdienstliche Sicherstellung der Veranstaltung erforderlich machen, so wird diese als öffentliche Aufgabe durch die Rettungsdienstbehörde sichergestellt. Dem Veranstalter entstehen dadurch keine Kosten. 

Die Veranstalter oder Ortspolizeibehörden sollten die Rettungsdienstbehörde mindestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn in die Planungen einbinden. Dazu sollte der als Button auf dieser Seite „zum Erhebungsbogen“ verwendet werden. Dieser enthält alle für eine Gefährdungsanalyse notwendigen Angaben. Wir möchten gern bei allen Veranstaltungen mit mehr als 3.000 zeitgleich erwarteten Besuchern in die Planungen eingebunden werden. Erfordert es die Art der Veranstaltung (z. B. hohes Gefährdungspotential), kann die Besucherzahl auch deutlich unter 3.000 liegen.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 erwarteten Besuchern, muss die Rettungsdienstbehörde im Vollzug der Regelungen des § 43 Abs. 2 Sächsische Versammlungsstättenverordnung bei der Aufstellung eines Sicherheitskonzeptes eingebunden werden und ihr Einvernehmen erklären.